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FBG Hürtgenwald-Kreuzau

Beitragsstruktur

Beiträge der Forstbetriebsgemeinschaft Hürtgenwald-Kreuzau ab dem 01.01.2022

                    Beitragsstruktur der FBG Hürtgenwald-Kreuzau
Mitgliedsfläche Beitrag
unter 1 Hektar Pauschal   13,00 €
ab dem 2 ha bis 200 ha je Hektar  16,00 €
über 200 bis 400 ha je Hektar  24,00 €
Über 400 ha je Hektar  32,00 €
Zusatzbeitrag für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften je Hektar  9,00 €

Die Beiträge werden als Vorauszahlung einschließlich Mehrwertsteuer erhoben.

Ab dem Jahre 2023 erfolgt dann die Abrechnung.

DAbei wird im Rahmen der Abrechnung zwischen einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag unterschieden.

Mit dem Grundbeitrag werden z.B. die Aufwendungen für die Geschäftsführung, Steuerberater, Bürokosten, Versicherungen pp. abgerechnet, die jeden Hektar Waldfläche mit der gleichen Höhe belasten. Dieser Beitrag beträgt 10,00 € je Hektar einschließlich Mwst.

Daneben ist der Leistungsbeitag zu entrichten. Hierüber werden die Leistungen abgerechnet, welche vom jeweiligen Waldbesitzer beim Regionalforstamt Rureifel-Jülicher Börde, Hürtgenwald (Holzernte, Kulturverjüngung, Förderungen, Einzelberatung pp.) in Anspruch genommen werden. Unter Berücksichtigung der Förderung wird dabei pro Stunde ein Betrag von 13,14 € netto berechnet. Einschließlich Mehrwertsteuer fällt somit ein Betrag von 15,64 € an.

Dieser neue Geamtbeitrag wird der angeforderten Vorausleistung für das laufende Kalenderjahr im Jahre 2023 gegenüber gestellt und abgerechnet. Hieraus ergibt sich entweder eine Nachzahlung oder eine Erstattung. Auf der Grundlage des Nachzahlungs- oder Erstattungsbetrages wird zudem eine neue Vorauszahlung unter Einbeziehung des Grundleistungsbeitrages festgesetzt. 

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